ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

Vorbehaltlich anderslautender Angaben sind unsere Angebote nur für einen Zeitraum von einem Monat nach ihrer Übergabe gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist es notwendig, uns darüber zu befragen, ob sie aufrechterhalten werden. Eine Bestellung ist erst nach Erhalt einer Auftragsbestätigung unsererseits gültig und wenn diese keine Vorbehalte enthält.
Die Lieferung enthält einzig und allein das in der Auftragsbestätigung eindeutig beschriebene Produkt.
Die Annahme des Angebots, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, bewirkt die Anerkennung der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Kunden, ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers.
Verkäufe ins Ausland unterliegen französischem Recht.

2. ENTWÜRFE UND MODELLE

Unsere Entwürfe und Modelle sind unser ausschließliches Eigentum. Ohne unsere schriftliche Zustimmung ürfen sie weder kopiert noch vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Für den Fall, dass wir icht mit der Bestellung beauftragt werden, müssen uns alle Entwürfe und Modelle auf Verlangen zurückgegeben werden.
Die Angaben in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten sind unverbindlich und verpflichten uns nicht zum völlig auftragskonformen Vollzug.

3. PREISE

Vorbehaltlich anderslautender Angaben verstehen sich unsere Preise ab Werk und beinhalten kein weiteres besonderes Übernahmeverfahren. 

Es ist keine weitere Leistung in unseren Preisen enthalten; alle weiteren Leistungen sind Gegenstand eines besonderen Abkommens.

Die in der Rechnung erscheinenden Preise sind die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise, ausgenommen davon sind Waren, für die vorab ein Kostenvoranschlag gemacht wurde.

Die gegenwärtige Klausel wird als für den Vertrag unerlässlich betrachtet.

4. ZAHLUNG

Vorbehaltlich anderslautender Angaben verstehen sich unsere Rechnungsbeträge netto ohne Abzug von Skonto mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen zum Monatsende der Lieferung durch unverzüglich bankfähigen Wechsel. Etwaige von uns ausnahmsweise gewährte Verlängerungen des Zahlungsziels können Anlass zur Berechnung eines Zinses mit einem Satz von 1,50 % pro Monat geben. Bei nicht orhandenen Beurteilungen der Käuferfirma seitens zugelassener Institute und insbesondere bei jeder ersten Bestellung – jedoch auch unter anderen Umständen – sind wir dazu berechtigt, eine sofortige Barzahlung zu verlangen.

Bei Verweigerung der Annahme eines von uns ausgestellten Wechsels oder bei Nichtzahlung eines echsels innerhalb des Zahlungsziels werden unsere gesamten Forderungen an den Schuldner sofort und ohne vorherige Aufforderung fällig. Diese Vorkommnisse können Unterbrechungen in Bezug auf unsere Lieferungen, die Verwirklichung laufender Aufträge sowie die Herstellung laufender Bestellungen zur Folge haben und lösen uns von allen Verpflichtungen. Die Verzugszinsen werden mit 1,50 % pro Monat in Rechnung gestellt und laufen kraft Gesetzes ab dem Fälligkeitsdatum auf, auch ohne Wechselprotest und Mahnungen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT nach Artikel L 621 -122 des frz. Handelsgesetzbuchs

Die unter diesen Vertrag fallenden Waren bleiben bis zur tatsächlichen und vollständigen Einkassierung des Betrags für die Produkte und ihr Zubehör unser vollständiges Eigentum.

Zum Zeitpunkt der Auslieferung geht die Haftung für Schäden, die die Güter aus welchem Grund auch immer erfahren oder verursachen könnten, auf den Käufer über. 

Bei Nichtbeachten eines Fälligkeitsdatums oder bei jeglicher Verletzung der gegenwärtigen Klausel seitens des Käufers sind wir dazu berechtigt, die Rückgabe der Waren auf Kosten des Käufers zu fordern und gegebenenfalls den Vollzug aller Verpflichtungen des Käufers zu verlangen. Weiterhin sind wir kraft Gesetzes berechtigt, den Vertrag durch Einschreiben mit Rückschein unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche zu kündigen.

6. LIEFERFRISTEN

Die Angabe der Lieferfristen erfolgt so genau wie möglich, ist jedoch unverbindlich. Die Lieferfristen hängen von unseren Beschaffungs- und Transportmöglichkeiten ab. In keinem Fall kann eine Lieferungsverzögerung Anlass für die Forderung einer Entschädigung, die Verlängerung eines Zahlungsziels oder die Stornierung einer Bestellung geben.

7. ZUSTELLUNG

Die Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, selbst im Falle einer Frankolieferung. Bei Verlusten oder Schäden obliegt es dem Empfänger, dem Spediteur die entsprechenden Vorbehalte anzuzeigen und gemeinsam mit dem Speditionsunternehmen die notwendigen Schritte hinsichtlich der Beanstandungen abzuwickeln.

8. HÖHERE GEWALT

Für den Fall, dass eine unserer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt oder eines schwerwiegenden Ereignisses wie z. B. teilweisem oder Generalstreik, Flut- und Brandkatastrophen u.s.w. nicht erfüllt werden kann, werden alle unsere Verpflichtungen zeitweilig unterbrochen bzw. annulliert.

9. TRANSPORT-VERSICHERUNG – ZOLL

Vorbehaltlich anderslautender Angaben gehen alle Vorgänge in Bezug auf Transport, Versicherung, Zoll und Verladen zu Lasten und auf Kosten, Risiken und Gefahr des Käufers, dem es obliegt, die Warensendung bei Ankunft zu überprüfen. Es werden keine Reklamationen berücksichtigt, wenn sie nicht sofort nach Empfang der Ware und vor jeglichem Gebrauch der Waren bekanntgegeben werden. Es obliegt dem Käufer, die gegebenenfalls notwendigen Beanstandungen und Maßnahmen zur Geltendmachung der Garantieansprüche an die mit dem Transport beauftragten Agenten und Unternehmen einzuleiten, selbst wenn eine Frankolieferung vereinbart wurde.

Für den Fall, dass wir die Zustellung veranlassen, geschieht diese, ohne dass daraus irgendeine uns zu Lasten gehende Verantwortung entsteht.

Auf Anfrage des Käufers und zu seinen Lasten können die Waren gegen Transportrisiken, Brand oder andere vom Käufer angegebene Risiken versichert werden.

10. RECHTSSTREITIGKEITEN

Frankolieferungen, Wechselziehungen oder andere Zahlungsarten sind bloße Erleichterungen und stellen keine Novation dar.

Bei Rechtsstreitigkeiten mit unserem Unternehmen ist ausschließlich das Handelsgericht Narbonne zuständig.

Selbst wenn Ansprüche mehrerer beteiligter Parteien vorliegen, verpflichten sich unsere Vertragspartner, auf jegliche Garantieansprüche zu verzichten.

Allein die Tatsache einer geschäftlichen Verbindung mit uns schließt die Anerkennung der vorliegenden Bedingungen mit ein, ungeachtet gegenteiliger allgemeiner Bestimmungen, die in den Ver- oder Einkaufsbedingungen des Kunden enthalten sein könnten, es sei denn, es bestehen Sondervereinbarungen zwischen dem Kunden und uns.